Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Geltungsbereich

Mit einer Bestellung bei Fritz Ganz e.K. erkennt der Kunde die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der aktuellen Fassung zum Zeitpunkt der Bestellung an. Die Gültigkeit von AGBs von Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

Angebote & Preise

Alle Angebote gelten nur solange der Vorrat reicht. Preise sind freibleibend und verstehen sich, wenn nicht bereits ausgewiesen, zuzüglich der gesetzlichen 7% Mehrwertsteuer auf Lebensmittel bzw. 19% auf übrige Waren und gelten ausschließlich für die angegebene Verkaufseinheit. Die Gültigkeit von zeitlich befristeten Angeboten bezieht sich immer auf den vereinbarten Liefertag, nicht auf den Zeitpunkt der Bestellung. Großhandelskunden beziehen die Waren zu besonderen Konditionen. Privatkunden zahlen einen Aufpreis für den erhöhten Kommisionieraufwand bezüglich kleinerer Mengen.

Der Käufer verpflichtet sich, nicht lagernde Waren, die aufgrund seiner Vorbestellung beschafft wurden abzunehmen. Ein Widerruf der Bestellung von Waren, die im Auftrag des Kunden (durch seine Bestellung) von unseren Fremddienstleistern produziert wurden (Küchenfertige Produkte) ist ausdrücklich nicht möglich.

 

Lieferung

Die Belieferung der Kunden erfolgt im Rahmen von Tourenplänen, die möglichen Lieferzeitfenster werden dem Kunden auf Wunsch mitgeteilt. Vereinbarte Liefertermine sind verbindlich, der Kunde akzeptiert jedoch im Ausnahmefall einen Lieferverzug von maximal 24 Stunden. Bei höherer Gewalt akzeptiert der Kunde auch einen Lieferverzug von mehreren Tagen. Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag auf Grund von verspäteten Lieferungen sind ausdrücklich ausgeschlossen.  

 

Leergut

Fritz Ganz e.K. liefert Waren zum Teil in Mehrweg-Transportgebinden (Kisten, Rollcontainer, Paletten). Diese Transportgebinde bleiben im Eigentum von Fritz Ganz e.K. und sind bei der nächsten Lieferung in gutem, gereinigtem Zustand zurückzugeben bzw. zu tauschen. Fritz Ganz e.K. behält sich vor, für die Transportgebinde Pfand zu verlangen. Das Pfand wird nach Rückgabe der Transportgebinde gutschrieben/verrechnet.

 

Gefahrenübergang

Mit der Übergabe der Ware an den Käufer geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung, Diebstahl, Qualitätsminderung und ähnliche Beeinträchtigung der Ware auf den Kunden über. Als Übergabe gilt grundsätzlich die persönliche Aushändigung der Ware an den Kunden. In Ausnahmefällen (z.B. bei Anlieferung außerhalb der Betriebszeiten) gilt auch dann als Übergabe, wenn Fritz Ganz e.K. die Ware auf einen vom Kunden vorgesehenen Platz abstellt und keine Übernahme­bestätigung ausgefüllt wird.  

 

Zahlung

Alle Forderungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu bezahlen.

 

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Fritz Ganz e.K.. Bei Zahlungsverzug ist Fritz Ganz e.K. berechtigt, die gelieferte Ware auf Kosten des Kunden in dessen Geschäftsräumen abzuholen. Der Eigentumsvorbehalt erlischt erst dann, wenn vom Kunden sämtliche Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit Fritz Ganz e.K. beglichen wurden.  

 

Reklamationen

Die Ware muss bei Erhalt gesichtet und direkt bei der liefernden Person reklamiert werden. Im Ausnahmefall sind Reklamationen bis maximal 24 Stunden nach Lieferung möglich, wenn eine direkte Sichtung z.B. bei Lieferung ohne persönliche Übergabe stattgefunden hat. Die Ware muss entweder retourniert werden oder anhand nachvollziehbarer Beweise (Fotos) ein Mangel aufgezeigt werden können. Wurde der Mangel von Fritz Ganz e.K. bestätigt, erhält der Kunde Ersatz oder eine Gutschrift in der Höhe des Warenwertes. Schadenersatz auf Grund eines Mangels ist ausdrücklich ausgeschlossen. Wenn Gewährleistungsansprüche von Fritz Ganz e.K. gegenüber den Vorlieferanten bestehen, werden diese im Gewährleistungsfall an den Kunden abgetreten.  

 

Zahlungsverzug

Im Falle des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen zu bezahlen. Weiters verpflichtet sich der Kunde die Kosten für die Beiziehung eines Inkassobüros oder Anwaltes zu ersetzen. Die Zahlung einer vereinbarten Jahresbonus-Rückvergütung von Fritz Ganz e.K. an den Kunden ist bei Zahlungsverzug bzw. bei Insolvenzverfahren ausdrücklich ausgeschlossen.  

 

Insolvenz

Wird über den Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet und das Unternehmen fortgeführt, so hat Fritz Ganz e.K. das Recht unabhängig von vorigen Zahlungsvereinbarungen ausschließlich gegen Barzahlung zu liefern.  

 

Datenschutz

Die für die Geschäftsbeziehung relevanten Kundendaten werden bei Fritz Ganz e.K. bei Neukunden über den Formular Service der Flixcheck GmbH erhoben, kurzzeitig elektronisch gespeichert und anschließend dafür verwendet, den Kunden im Warenwirtschaftssystem und falls ausdrücklich gewünscht auch im Bestellsystem/App/Webshop der Firma Orderlion GmbH anzulegen. Die Kundendaten werden im Rahmen der Bestellabwicklung ausschließlich bei App/Webshop-Bestellern über den Server der Firma Oderlion geleitet, um eine Zuordnung zu den Kundendaten zu gewährleisten.

Gerichtsstand

Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Fritz Ganz e.K. und dem Kunden wird der Gerichtsstand Ingolstadt vereinbart. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.